Koninkrijk Freesland

Normale Version: Protokoll über die Einrichtung einer Clearingstelle
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Geachte leden van de Rijksvergadering,
die Regierung beantragte Beschlussfassung über den vorliegenden Entwurf.
Ich erteile das Wort einem Mitglied der Regierung, anschließend die Beratung eröffnet.


Zitat:Protokoll über die Einrichtung einer Clearingstelle

Präambel
Die hohen vertragsschließenden Mächte, im folgenden Vertragspartner genannt,
in Verwirklichung der in Artikel 1 Absatz 1 des Vertrags über die Gründung des Transnordanikrates,
in der Überzeugung, dass eine enge Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zahlungsverkehrs zu einer Erleichterung von Finanz-Transaktionen und
somit einer positiver Beitrag zur Entwicklung der teilnehmenden Staaten führt,
gewillt, daher den Zahlungsverkehr zwischen ihren Ländern zu erleichtern und somit den Handel zu fördern,
sind wie folgt übereingekommen:

§ 1 Allgemeines
(1) Die Vertragspartner richten eine Clearingsstelle zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs ("TRANORA-Clearing") zwischen den TRANORA-Mitgliedsstaaten ein.
(2) Sitz der Clearingstelle ist Blaakendam, Königreich Freesland.
(3) TRANORA-Clearing von einem Direktor geleitet, der vom TRANORA-Rat einstimmig für die Dauer von sechs Monaten berufen wird. Die Amtszeit des Direktors verlängert sich automatisch um sechs Monate, wenn der TRANORA-Rat nichts anderes beschließt.

§ 2 Geschäftsfähigkeit
(1) TRANORA-Clearing besitzt in jedem Mitgliedstaat die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt wird.
(2) TRANORA-Clearing ist befugt, mit der Regierung des Gastgeberlandes ein Abkommen über ihren Sitz zu schließen.

§ 3 Aufgaben
Aufgabe von TRANORA-Clearing ist es, den Zahlungs- und Wertpapierverkehr im weitesten Sinne der angeschlossenen Institute und Mitglieder zentral abzuwickeln und überschießende Salden zu regulieren.

§ 4 Mitgliedschaft
Alle Finanz-Instiute, welchen ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat des TRANORA haben oder dort über Zweigstellen Finanzdienstleistungen jedweder Art anbieten, sind verpflichtet, bei TRANORA-Clearing ein Verrechnungskonto zu unterhalten und für den Zahlungsverkehr mit anderen TRANORA-Mitgliedsstaaten zu nutzen.

§ 5 Finanzierung
Der Direktor von TRANORA-Clearing ist ermächtigt, von den Kontoinhabern eine Gebühr für die Teilnahme zu erheben oder der TRANORA-Kommission eine alternative Finanzierung vorzuschlagen, die die TRANORA-Kommission mit absoluter beschließt.

§ 6 Absicherung
Zur Absicherung gegen Finanzausfälle richtet TRANORA-Clearing einen Auffangfonds ein, dessen Mindesteinlage 50 Mio Bramer beträgt.

§ 7 Inkrafttreten
Dieses Protokoll tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Vorsitzende des TRANORA-Rates festgestellt hat, dass alle Mitgliedsstaaten die Ratifikationsurkunde beim Dispositar hinterlegt haben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Geachte leden van de Rijksvergadering,
auf ihrer Frühlingsagung haben sich die Regierungen der TRANORA-Mitgliedsstaaten auf das vorliegende Abkommen über die Gründung einer Clearingstelle geeinigt. Sinn und Zweck dieser Clearingstelle ist es, den Zahlungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten zu verbessern, und auf diese Weise auch den zwischenstaatlichen Handel zu fördern.
Die Reichsregierung unterstützt in vollem Umfang sowohl dieses Projekt als auch die damit verbundenen Effekte der Steigerung des Handels und damit des Wohlstands in den beteiligten Volkswirtschaften.
Ich hoffe daher auf Ihre zustimmung zu diesem Protokoll.
Geachte leden van der Rijksvergadering,
für die Konservative Partei signalisiere ich Zustimmung. Es ist begrüßenswert, dass sich Freesland an einer aktiven internationalen Organisation beteiligt, die, anders als etwa die Nordanticäische Union, Zeichen von Leben in sich trägt.
Wir Konservative begrüßen es sehr, dass sich hier praktische Erwägungen der Zusammenarbeit über großideologische Träumereien durchgesetzt haben. Dies ist ein Garant dafür, dass der Transnordanikrat am Leben bleiben wird, weil sich für alle Beteiligten praktische Vorteile aus der Teilnahme ergeben.
Geachte leden van de Rijksvergadering,
ich beende die Aussprache und leite die Abstimmung ein.
Stimmen Sie mit "Ja" für Zustimmung, "Nein" für Ablehnung und "Enthaltung" für die altive Stimmenthaltung.

Die LDP-Fraktion stimmt mit "Ja".
Die LDP-Fraktion stimmt mit "Ja".
Die konservative Fraktion stimmt mit "Ja".